1. Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) betreffen alle Dienstleistungen, die zwischen Ruhe-Pol und der Kundin bzw. dem Kunden zustande kommen sowie den Verkauf von Produkten und Gutscheinen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Transaktionen, die nicht unter die AGB fallen, bedürfen der Mitteilung in schriftlicher Form und ausdrücklicher Zustimmung von Ruhe-Pol.
2. Dienstleistung Ruhe-Pol führt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen am Kunden aus. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren hat deren gesetzlicher Vertreter die Terminierung und somit den Behandlungsvertrag abzuschließen. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Ruhe-Pol behält sich Änderungen in Behandlungen und Behandlungsabläufen vor. Die Behandlungsdauer und der Behandlungsumfang richten sich nach der vorherigen und individuellen Absprache und dem Hautbild. Daher sind die angegebenen Behandlungszeiten Richtwerte, die individuell variieren können. Bei einem erhöhten Zeitaufwand behält sich Ruhe-Pol eine entsprechende Preiserhöhung vor. Ruhe-Pol gibt Behandlungsempfehlungen, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft der Kunde. Kann aus für seitens Ruhe-Pol nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Ruhe-Pol ist in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte seitens Ruhe-Pol bleiben unberührt.
3.Terminvereinbarung Auf Grund der Vielzahl von Terminwünschen empfiehlt sich eine frühzeitige Terminvereinbarung seitens des Kunden. Ruhe-Pol wird nach dem Bestellsystem geführt, d.h., dass Behandlungen nur nach vorheriger fester Terminvereinbarung erfolgen.
Sollte seitens des Kunden eine Absage bzw. ein Verschieben eines vereinbarten Termins nötig sein, sollte dies der Kunde frühzeitig und sobald wie möglich mitteilen.
Werden Terminvereinbarungen innerhalb von 3 Monaten 2-mal seitens des Kunden nicht abgesagt, behält sich Ruhe-Pol 2 mögliche Regelungen vor: Regelung
1: Bei zukünftigen Terminwünschen des Kunden erfolgt eine Terminvergabe seitens Ruhe-Pol nur noch kurzfristig am gleichen Tag, sofern an diesem Tag noch ein Behandlungstermin vergeben werden kann. Anspruch auf einen Behandlungstermin besteht seitens des Kunden nicht. Regelung
2: Der Kunde hat die Möglichkeit, weiterhin verbindliche Termine bei Ruhe-Pol zu vereinbaren. Diese müssen jedoch vom Kunden direkt bei Terminvereinbarung jeweils mit 50% des Behandlungspreises bei Ruhe-Pol angezahlt werden. Die Anzahlung wird mit dem fälligen Preis verrechnet, wenn der Kunde den gebuchten Behandlungstermin wahrnimmt.
Wird der gebuchte Behandlungstermin seitens des Kunden nicht abgesagt, verfällt der Anspruch des Kunden auf die bereits geleistete Anzahlung. Ruhe-Pol behält sich in diesem Fall vor, die bereits gezahlte Anzahlung als Ausfallhonorar zu verbuchen. Einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Anzahlung hat der Kunde in diesem Fall nicht.
4. Terminverspätung Trifft der Kunde später als 15 Minuten zum vereinbarten Termin ein, ist Ruhe-Pol berechtigt, die Behandlungsdauer und den Behandlungsumfang zu verkürzen, um nachfolgende Termine pünktlich zu beginnen. Es ist der volle Behandlungspreis seitens des Kunden gemäß Buchung zu zahlen, wenn die Behandlungsdauer oder der Behandlungsumfang verkürzt werden musste. Termine können mind. 24 Stunden vor Termin kostenlos storniert werden. Erscheint der Kunde nicht oder sagt kurzfristig ab, ist der volle Behandlungspreis zu zahlen.
5. Preise Die Preise für Dienstleistungen und Produkte von Ruhe-pol ist auf deren Webseite veröffentlicht. Ruhe-Pol behält sich jederzeit Änderungen von Preisen und Dienstleistungen vor. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig und solange der Vorrat reicht. Der Kunde muss direkt am Anschluss der Dienstleistung bzw. direkt beim Kauf für Produkte oder Gutscheine den Preis in bar bezahlen. Es gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die aktuellen Preise. Die Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und auch nicht ausgewiesen.
6. Gutscheine Gutscheinversand Der Versand von Gutscheinen wird sofort nach Geldeingang auf das Konto von Ruhe-Pol, spätestens am nächsten Werktag, vorgenommen. Die Lieferung von Gutscheinen erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kaufvertrag für Gutscheine wird ab Zustellung an den Kunden wirksam. Ruhe-Pol übernimmt keine Haftung, z.B. für zu spät zugestellte Gutscheine und damit verbundene Schäden. Ein Gutscheinversand erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gutscheinbetrag sowie die Versand- und Bearbeitungskosten müssen per Vorauskasse auf das Konto von Ruhe-Pol überwiesen werden. Die Bankverbindung wird dem Kunden per Mail mitgeteilt. Einlösen von Gutscheinen Zum Einlösen des Gutscheines muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum vereinbarten Termin mitgebracht werden. Wird der Gutschein zum vereinbarten Termin nicht mitgebracht, ist vom Kunden der volle Preis für die Dienstleistung, Produktkauf oder Gutscheinkauf zu bezahlen. Verlorene Gutscheine werden seitens Ruhe-Pol nicht ersetzt. Gutscheine von Ruhe-Pol können innerhalb der gesetzlichen Gültigkeitsdauer für Dienstleistungen, Produktkauf oder Gutscheinkauf eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Preiserhöhungen oder Preisdifferenzen, die nicht mit dem Gutscheinwert abgedeckt werden, sind von dem Kunden zu begleichen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt für Gutscheine die gesetzliche Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
7. Haftung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Dienstleistungen bei Ruhe-Pol kein Ersatz für medizinische Behandlungen sind. Ruhe-Pol kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, welcher auf vom Kunden gelieferte Informationen beruht und sich diese als unzureichend oder falsch herausstellen. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für Ruhe-Pol nicht erkennbar war. Dem Kunden bekannte Beschwerden müssen vor der Behandlung Ruhe-Pol mitgeteilt werden. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische und psychische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen. Wenn der Kunde auf die verwendeten Produkte allergisch reagiert oder nach einer Massage ein Muskelkater auftritt, übernimmt Ruhe-Pol keine Haftung. Ruhe-Pol ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden, die in die Geschäftsräume von Ruhe-Pol mitgebracht wurden. Der Kunde hat offensichtliche Behandlungsmängel binnen 7 Kalendertagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, Ruhe-Pol anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8. Beschädigung und Diebstahl Ruhe-Pol hat das Recht, für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Diebstähle werden zur Anzeige gebracht.
9. Persönliche Daten und Privatsphäre Der Kunde versichert alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Durchführung der geforderten Dienstleistung sind, an die Mitarbeiter von Ruhe-Pol weiterzugeben. Dies gilt besonders für persönliche Angaben, die zum Ausschluss oder Veränderung der geforderten Dienstleistung führen können. Diese Daten werden auf der Kundenkarteikarte in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. Ruhe-Pol verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben.
10. Vertraulichkeit Ruhe-Pol ist verpflichtet, alle Informationen, die während der Behandlung oder dem Service besprochen wurden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und Ruhe-Pol von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.
11. Schlussbestimmungen Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stand 01/17
Es gilt Deutsches Recht.